Das GKV-Spargesetz: Wer zahlt, bekommt weniger
Diese Woche stimmt der Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Der Name ist lang, die Idee dahinter kurz: Wer gesetzlich versichert ist, zahlt künftig mehr — und bekommt weniger dafür. Eine Einordnung.
Am 9. oder 10. Juli 2026 stimmt der Bundestag ab. Der Bundesrat befasst sich noch am selben Tag damit. Was als „ausgewogenes Paket" beworben wird, ist in der Substanz ein Sparpaket, das an einer Stelle anfängt und an einer anderen aufhört — und das dabei an einigen Stellen Mehrkosten erzeugt, während es an anderen zu sparen versucht. Aber der Reihe nach.
Was das Gesetz tut
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz reagiert auf eine strukturelle Finanzierungslücke, die ohne Gegenmaßnahmen 2027 rund 15 Milliarden Euro und bis 2030 bis zu 40 Milliarden Euro betragen würde. Ausgaben der Kassen steigen seit zwei Jahren um fast acht Prozent jährlich. Einnahmen wachsen nur um fünf Prozent. Das ergibt eine Schere, die sich jedes Jahr weiter öffnet.
Die Antwort der Bundesregierung: 19,6 Milliarden Euro Einsparungen allein im Jahr 2027. Das klingt nach einer Zahl, die das Problem löst. Wer nachrechnet, stellt fest: Die Lücke 2029 und 2030 bleibt auch nach dem Gesetz noch offen — das steht so im Gesetzentwurf selbst, Seite fünf und sechs.
Was sich konkret ändert — ab 2027
- Zahnersatz: Festzuschuss sinkt von 60–75 % auf 50–65 % — Rückfall auf den Stand vor 2020
- Zuzahlungen: höhere Obergrenzen, ab 2027 jährlich automatisch angepasst
- Terminservice-Zuschläge für Ärzte: gestrichen
- Cannabis-Blüten (medizinisch): nicht mehr erstattet
- Homöopathie: nicht mehr als Kassen- oder Satzungsleistung
- Familienmitversicherung: Zuschlag von 2,5 % für nicht erwerbstätige Partner ab 2028
- Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds: um 2 Milliarden Euro gekürzt
Für 90 Fachverbände und Einzelsachverständige, die am 22. Juni im Bundestag angehört wurden, ist das kein ausgewogenes Paket. Der VdK sprach von einer zu großen Belastung für Versicherte. Sozialverbände und Gewerkschaften beklagten in der Anhörung — wörtlich im Protokoll des Bundestags — die „mangelnde Bereitschaft des Bundes, versicherungsfremde Leistungen zu übernehmen und damit die GKV entscheidend zu entlasten." Verdi hat seit Mai mit mehr als 15.000 Menschen gegen das Gesetz protestiert.
Die Krankschreibung ab Tag eins: Das freundliche Eigentor
Noch während das Spargesetz durch die parlamentarischen Instanzen läuft, beschloss die Koalition am 2. Juli eine zusätzliche Maßnahme: Die Krankschreibung wird ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend. Die telefonische Krankmeldung, in der Pandemie zur Entlastung der Praxen eingeführt, wird abgeschafft. Wer hustet, hat künftig erst recht Arzttermin.
„Es grenzt an Irrsinn, abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln."
KBV-Vorstände Gassen, Hofmeister und Steiner, 02.07.2026
Das Problem ist nicht nur medizinisch. Es ist rechnerisch. Auf der einen Seite beschneidet das Spargesetz die Vergütung für ambulante Ärzte um 2,7 Milliarden Euro jährlich — mit Potenzial auf bis zu zehn Milliarden langfristig. Auf der anderen Seite schickt dieselbe Koalition Millionen zusätzliche Patienten in genau die Praxen, denen sie gerade das Geld kürzt.
Der Virchowbund, der Verband der niedergelassenen Ärzte, spricht von „Millionen unnötiger Arztbesuche". Die kassenärztliche Bundesvereinigung nennt das Reformpaket eine Kombination aus „Misstrauen gegenüber Bürgern" und struktureller Mehrbelastung für Praxen, die gleichzeitig weniger Geld bekommen. Kanzler Merz begründete den Schritt damit, dass die Krankenstände nach der Pandemie „exorbitant" geworden seien. Ob das Ausfüllen von Attesten ab Tag eins daran etwas ändert, ließ er offen.
Der Bund und sein Zuschuss: Weniger statt mehr
Der vielleicht unbemerkteste Punkt im Gesetzentwurf ist auch der folgenreichste. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds wird ab 2027 um zwei Milliarden Euro gekürzt — von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro. Der Bund zieht sich zurück, während die Kassen brennen.
Das ist bemerkenswert, weil derselbe Bund seit 2017 denselben Pauschalbetrag überwiesen hat — unverändert, nicht dynamisiert, während die Kosten gestiegen sind. Für Bürgergeldbeziehende überweist der Bund 2026 eine Pauschale von 144 Euro im Monat. Die tatsächlichen Durchschnittskosten dieser Gruppe lagen bereits 2022 bei über 300 Euro — das hat ein Gutachten des IGES-Instituts für den GKV-Spitzenverband belegt. Die Differenz zahlen die Beitragszahler. Das Gesetz ändert daran wenig: Die Bürgergeld-Pauschale steigt schrittweise um maximal zwei Milliarden bis 2031 — und der Bundeszuschuss wird gleichzeitig um zwei Milliarden gekürzt.
Die Fachleute in der Anhörung haben das gesehen. Ihre Forderung: Der Bund soll endlich vollständig finanzieren, was gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Das steht im Protokoll. Im Gesetz steht es nicht.
An diesem Punkt lohnt es sich, einen Schritt zurückzutreten und eine andere Frage zu stellen. Nicht: Wie viel wird gekürzt? Sondern: Warum ist das System überhaupt so weit in Schieflage geraten — und gibt es eine andere Antwort als Kürzungen?
Was strukturelles Denken bedeuten würde
Die Sachverständigen in der Anhörung haben es auf den Punkt gebracht: Das eigentliche Problem ist nicht, dass zu viel ausgegeben wird. Das Problem ist, dass Ausgaben falsch zugeordnet sind. Der Bund überwälzt seit Jahren gesamtgesellschaftliche Kosten — Kinder, Bürgergeldempfänger, Schwangere — auf die Beitragszahler. Versicherungsfremde Leistungen im Umfang von knapp 58 Milliarden Euro jährlich, von denen nur 14,5 Milliarden der Bund trägt. Das ist keine Kassenschwäche. Das ist eine politische Entscheidung, die jedes Jahr neu getroffen und nie benannt wird.
Strukturelles Denken würde fragen: Was wäre, wenn der Bund zahlt, was Bundessache ist? Was wäre, wenn 93 parallele Kassenverwaltungen, 93 IT-Systeme, 93 Marketingbudgets auf eines konsolidiert würden — ohne dass ein einziger Mensch seinen Job verliert, weil die Fluktuation das übernimmt? Was wäre, wenn Deutschland für dieselben Medikamente annähernd denselben Preis zahlen würde wie Norwegen, Japan oder die Niederlande?
Das sind keine Fantasiezahlen. Der GKV-Spitzenverband klagt bereits gegen den Bund auf kostendeckende Zuweisungen für Bürgergeldempfänger. Das Recht scheint auf Seiten der Kassen zu sein. Was durch die Hintertür des Gerichtssaals kommen könnte, hätte vorne durch die Tür des Bundestags kommen können — als strukturelle Reform statt als Spargesetz.
Die Debatte, die diese Woche im Bundestag stattfindet, dreht sich um Zuzahlungsbeträge und Vergütungsobergrenzen. Die Debatte, die eigentlich geführt werden müsste, dreht sich um die Frage: Wer trägt in diesem Land die Kosten für das, was alle gemeinsam betrifft?
Solange diese Frage nicht beantwortet wird, ist das GKV-Spargesetz nicht das Ende einer Entwicklung. Es ist eine Etappe.
Wir haben ein vollständiges Reformmodell durchgerechnet — mit Quellenapparat, Gesetzentwurf und vorweggenommener Kritik. Es rechnet vor, was passiert, wenn die strukturellen Ursachen angegangen werden statt der Symptome. Auf Anfrage erhältlich, der Transparenz wegen auch inklusive Entstehungsnachweis (wer welchen Beitrag geleistet hat, welche Fehler unterwegs korrigiert wurden, welche Quellen welche Interessenlage haben): einheitskasse@die-unbequemen.org
Quellen
- BMG: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Kabinettsfassung 29.04.2026
- Bundestag: Protokoll erste Lesung, 12.06.2026; Protokoll Anhörung Gesundheitsausschuss, 22.06.2026
- Bundestag: Abstimmungsankündigung 09./10.07.2026
- KBV: Stellungnahme zum GKV-Spargesetz, 16.06.2026; Kritik Krankschreibung, 02.07.2026
- Virchowbund: Kritik verpflichtende AU-Bescheinigung, 02.07.2026
- Deutsches Ärzteblatt: Koalitionsausschuss Krankschreibung ab Tag 1, 02.07.2026
- Deutsches Ärzteblatt: GKV-Spargesetz Bund-Länder-Runde, 02.07.2026
- ver.di: GKV und Pflege — Mobilisierung gegen Spargesetze, 18.06.2026
- IGES-Institut: Gutachten kostendeckende Bürgergeld-Pauschale (311,45 € für 2022)